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01.06.06
EILMELDUNG: "Freiwillige" Arbeitslosenversicherung fuer Selbstaendige wird massiv eingeschraenkt |
(ueberbrueckungsgeld.de) Seit 1. Februar diesen Jahres gibt es für Selbständige die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Am heutigen Donnerstag, nur vier Monate nach Einführung, will die Regierungskoalition ihr eigenes Gesetz schon wieder reformieren – und zwar im Schnellverfahren, völlig überraschend für die Öffentlichkeit. Der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die entsprechenden Passagen offenbar erst in letzter Minute in das Gesetz hineingeschrieben, was zum Auszug der Fraktion Die Linken aus dem Ausschuss führte.
Wie N24 meldet sehen die Pläne vor, dass sich nur noch jene Selbständigen freiwillig versichern können, die ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2004 aufgenommen haben. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Donnerstag in dritter Lesung vom Parlament verabschiedet werden und ist im so genannten Fortentwicklungsgesetz zu den Hartz IV genannten Arbeitsmarktreformen enthalten, das auch die Nachfolge von Ich-AG und Überbrückungsgeld regelt.
Wie der Sender weiter berichtet hätte ein entsprechender Beschluss durch den Bundestag zur Folge, dass Antragsteller ihren Antrag noch vor der dritten Lesung im Bundestag (die am Donnerstag, 1.6. stattfindet) bei der Arbeitsagentur abgegeben haben müssen. Das Gesetz soll nämlich rückwirkend, am Tag vor der letzten Lesung in Kraft treten. Die Gesetzesänderungen sind aber erst in der Nacht zum Donnerstag bekannt geworden, so dass eine Reaktion demnach nicht möglich erscheint.
In der Vergangenheit hat es heftige Kritik an der "freiwilligen Arbeitslosenversicherung" gegeben. ueberbrueckungsgeld.de hatte bereits im Februar 2006 auf die erheblichen Missbrauchsgefahren hingewiesen, die dazu führen, dass "normale" Beitragszahler mittelfristig mit einer starken Erhöung der Beiträge rechnen müssen. Wir hatten auch benannt, welche Gruppen in besonderem Maß von der neuen Gründungsförderung profitieren werden bzw. wo die Mißbrauchsgefahr am größten ist (http://www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/sozialversicherung/index.shtml).
Am 17. Mai hatte dann das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) festgestellt, die freiwillige Arbeitslosenversicherung bringe "ein ökonomisch nicht zu rechtfertigendes Missverhältnis zwischen geringen Beiträgen und großzügigen Leistungen mit sich". Extrembeispiel der Wirtschaftsforscher: Ein Selbständiger könne freiwillig zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, so einen Arbeitslosengeld I-Anspruch erwerben und sich dann auf Kosten der Arbeitsagentur einen sechsmonatigen Urlaub gönnen. Dass der Arbeitslose in dieser Zeit eigentlich der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss "dürfte in der Praxis kein großes Hindernis darstellen", schrieb das IW.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Selbständige, die vor dem 1.1.2004 gegründet haben. Eigentlich sollten Sie noch bis 31.12.2006 Zeit haben, sich für die freiwillige Versicherung zu entscheiden. Jetzt ist es wohl zu spät.
Existenzgründer, die sich ab dem 1.1.2004 selbständig gemacht haben, hätten demnach weiter die Möglichkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung Pflichtmitglied zu werden.
Insbesondere können auch alle Gründer, die ab der zweiten Jahreshälfte 2006 mithilfe des neuen Gründungszuschusses gründen, sich weiterhin freiwillig arbeitslosenversichern. Für diese Gruppe ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung deshalb interessant, weil der bei Gründung bestehende Arbeitslosengeld I-Anspruch mit der Gründungsförderung verrechnet wird. Eine Absicherung gegen ein Scheitern also nur durch den Aufbau eines neuen Anspruchs möglich ist (vgl. http://www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/verrechnung_von.shtml#more).
Unsere Meinung
Ob die geplante massive Einschränkung wirksam Mißbrauch verhindern wird, darf bezweifelt werden. Um eine Umgehung der Regelung zum Beispiel durch eine zeitweise Abmeldung der Selbständigkeit zu verhindern, wird der bürokratische Aufwand bei der Prüfung der Aufnahme noch weiter zunehmen. Der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird künftig noch willkürlicher geregelt sein, als dies ohnehin schon der Fall ist. Auch wenn viele unserer Leser sicherlich von einer Mitgliedschaft profitieren können - aus unserer Sicht ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung auf Dauer nicht haltbar, da nicht systemkonform. Früher oder später wird man sie entweder ganz abschaffen (das Gesetz ist ohnehin zeitlich befristet) oder möglichst viele Selbständige zur Mitgliedschaft zwingen – wir haben ja bereits mehrfach hiervor gewarnt. (Eine entsprechende Diskussion findet übrigens gerade in Österreich statt, wo die DGB-Schwesterorganisation ÖGB auch die Einführung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige fordert.)
Verfasst von Andreas Lutz am 01.06.06 01:45 Uhr - gelesen ... und sofort hieher kopiert! mesan
Wir können nicht vergessen, daß ...
Was nicht oder doch 14 Monaten in Sachsen-Anhalt "stattfand":
...
Wir können nicht vergessen, daß ...
...
Der Kommissar für MeckPomm sagt Gespräche ab
Heute (20.06.2006 21.51 Uhr) hat uns der vom BuVo eingesetzte Kommissar Volker Schneider mitgeteilt, dass er das für morgen angesetzte Gespräch mit dem Landesvorstand des WASG-Landesverbandes in Mecklenburg-Vorpommern absagt.
Nach Interpretation diverser Pressemitteilungen und Nichtpressemitteilungen (z. B. fehlende Dimentis) vertritt er in Absprache mit Axel Troost die Auffassung, dass Gespräche erst nach Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen
sinnvöllig sind.
Nun ja, die Bundespartei befindet sich nach offiziellen Verlautbarungen des Bundesschatzmeisters in akuter Liquiditätsnot, aber weitere rechtliche (und
damit auch teure) Auseinandersetzungen will man gern in Kauf nehmen. Eigentlich ist nach den Beschlüssen in Berlin alles klar: Sowohl Landeswahlausschuss als auch Landgericht Berlin haben eindeutig gegen den BuVo entschieden.
Was soll nunmehr das Herumgeeiere in MeckPomm?
Man will nunmehr die Tagung des Bundesschiedsgerichtes am Sonntag, den 25.06. abwarten: Hier entstehen die ersten Kosten:
Reisekosten für die Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes und es werden Nerven, Freizeit und nichterstattungswürdige Kosten (Anreise der Verfahrensbeteiligten) geopfert. Wie
wird wohl das Bundesschiedsgericht entscheiden. Volker Schneider und Axel Troost haben die Peinlichkeit an deren Mitglieder weitergegeben. Entscheiden sie, wie zu
Berlin, machen sie sich endgültig lächerlich. Entscheiden sie diesmal anders, wird es noch lächerlicher.
Am Montag wird der Landesvorstand von MeckPomm tagen, und ich bin sicher, dass, wenn zu diesem Zeitpunkt keine eindeutige Positionierung des BuVo's (vollständige Rücknahme des Beschlusses zur Absetzung des Landesvorstandes in
MeckPomm) dieser mit klarer Mehrheit den BuVo beim Landesgericht in Berlin verklagen wird.
Allein schon wegen des besonderen Wahlgesetzes in MeckPomm, welches es nicht gestattet, das Mitglieder einer anderen Partei auf Landeslisten kandidieren dürfen, macht die Sachlage noch klarer als in Berlin.
Man will auf Zeit schinden, den notwendigen Wahlkampf in MeckPomm verhindern. Koste es, was es wolle. Es sind ja nur die Mitgliedsbeiträge der WASG-Mitglieder und unter ihnen jede Menge Hartz-IV-Empfänger.
Nach der Klärung der rechtlichen Bedingungen auf die teure und harte Tour sehen wir nunmehr keinen Gesprächsbedarf mit dem Kommissar mehr, denn er ist es danach ja nicht mehr.
Norbert Meyer
WASG KV Greifswald
Am Ryck 27
17493 Greifswald
Tel.: 03834 839704
Mail: NMAM0308@aol.com
Das hat perfekt obwohl ohne Talent: